Beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern außerdem die Abschreibungen herausgerechnet. Zum EBITDA greifen vorzugsweise Unternehmen, die andere Firmen gekauft haben; denn das Ergebnis solcher Firmen würde über die Abschreibungen vermutlich zusammen brechen. Die Abschreibung des Firmenwertes (auch Goodwill-Abschreibung) erscheint normalerweise in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) als Aufwandsposten. Das Handelsgesetzbuch (HGB) biete jedoch zahlreiche Wahlmöglichkeiten: So lässt sich z.B. der Goodwill über das Eigenkapital abschreiben, sodass die Gewinn- und Verlustrechnung nicht belastet wird. EBIT oder EBITDA sind zwar formal klar definierte Größen, doch nach Expertenmeinung schließen beide einen wichtigen Aspekt aus – und zwar die Schulden eines Unternehmens:
Nach dem Erwerb anderer Unternehmen oder z.B. milliardenteurer UMTS-Li-zenzen sitzen viele Firmen auf hohen Schuldenbergen, und wenn dann die Zinslast nicht durch Erlöse bedient werden kann, ist die Liquidität in Gefahr.
EBITDASO: Abkürzung für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization and Stock Options“. Dabei wird zusätzlich die gerade bei Neue- Markt- Unternehmen beliebte Mitarbeiterbeteiligung („Stock Options“) im Ergebnis nicht berücksichtigt. Professionelle Unternehmensbeobachter halten EBIT und EBITDA für sehr nützliche Messgrößen, die international und branchenweit vergleichbare Kennzahlen unabhängig von nationalen Steuergesetzen und Rechnungslegungen erlauben. EBITDASO ist allerdings eher als ein „Marketing- Gag“ zu verstehen, denn Aktienoptionen gehören zum Personalaufwand und sind daher nicht abziehbar.
Goodwill: Das so genannte „Goodwill“ wird für das „Vermögen“ eines übernommenen Unternehmen bezahlt, das sich nicht in Bilanzzahlen ausdrücken lässt. Neue Technologien und Ideen oder auch ein vorhandener Kundenstamm führten Ende des 20. Jahrhunderts zu Kaufpreisen, die nach dem Börsencrash 2000/2001 sehr oft als dramatisch überhöht galten.