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Pflichtenheft

Das Pflichtenheft nach DIN 69901-5 beschreibt in konkreter Form, wie der Auftragnehmer die
Anforderungen des Auftraggebers zu lösen gedenkt – das sogenannte wie und womit. Der Auftraggeber beschreibt vorher im Lastenheft möglichst präzise die Gesamtheit der Forderungen
– was er entwickelt oder produziert haben möchte. Erst wenn der Auftraggeber das Pflichtenheft
akzeptiert, sollte die eigentliche Umsetzungsarbeit beim Auftragnehmer beginnen.

Der Begriff des „Pflichtenhefts“ wird unterschiedlich ausgelegt. Grau und Eberhard beschreiben im
PM3 das Pflichtenheft z.B. dahingehend, dass es „mögliche Lösungen (Lösungsraum) für die Aufgabenstellung im Lastenheft“ aufzeigt (Grau, N. u. Eberhard, Th.: Projektanforderungen und Projektziele, in: PM3, 2009). Im allgemeinen Sprachgebrauch reichen die Interpretationen des Begriffs „Pflichtenheft“ von einer einfachen Beschreibung der angebotenen Leistung bis hin zur ausführlichen Spezifikation des Lieferumfangs einschließlich der Vorgehensweise für seine Erbringung durch den Auftragnehmer. Selbst die Abgrenzung zwischen Lastenheft als Dokument des Auftraggebers und Pflichtenheft als Dokument des Auftragnehmers verschwimmt im allgemeinen Sprachgebrauch.

Das Gegenstück: Das Lastenheft
Der Auftraggeber erstellt das Lastenheft. Nach der DIN 69905 enthält es die „Gesamtheit der
Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers“. Zugleich dient das
Lastenheft auch als Grundlage beim Einholen von Angeboten. Konkret umfasst ein solches Heft die
technischen und inhaltlichen Vorgaben, die an die Software gestellt werden. Auch ein Web-Projekt
lässt sich als Software-Projekt begreifen (und da es Software-Projekte schon seit den 60er Jahren
gibt, kann die geballte Praxis-Erfahrung auch dem Web-Projektmanagement nicht schaden).