Beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern außerdem die Abschreibungen herausgerechnet. Zum EBITDA greifen vorzugsweise Unternehmen, die andere Firmen gekauft haben; denn das Ergebnis solcher Firmen würde über die Abschreibungen vermutlich zusammen brechen. Die Abschreibung des Firmenwertes (auch Goodwill-Abschreibung) erscheint normalerweise in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) als Aufwandsposten. Das Handelsgesetzbuch (HGB) biete jedoch zahlreiche […]
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